Was passiert, wenn..? Kooperation mit Unternehmen.

Eine Masterarbeit im Unternehmen wirkt für Studierende auf den ersten Blick sehr attraktiv: Zugang zu Maschinen, Technologie und Datensätzen. Gleichzeitig auch noch die Möglichkeit, sich für eine zukünftige Festanstellung zu empfehlen. Auch Unternehmen greifen gerne auf Studierende für Abschlussarbeiten zurück, erhoffen sich einen neuen externen Wissens-Impuls und nicht selten auch die ersten Entwicklungsschritte neuer Innovation. Wir haben mit vielen wissenschaftlichen Mitarbeitern deutscher Hochschulen und Universitäten gesprochen. In den Gesprächen kamen viele spannende Einblicke über die Besonderheiten von externen Abschlussarbeiten hervor. Wir fassen für Euch zusammen, was Studierende vor der “Vertragsunterzeichnung” auf jeden Fall beachten sollten. Dies gilt insbesondere für Studierende der Ingenieurwissenschaften (Elektrotechnik / Informatik / Maschinenbau etc.).

Wie ist die Weisungsbefugnis zur Arbeitsgestaltung- und einteilung durch Firmenangehörige währender Abschlussarbeit?

Für Studierende gilt es, möglichst früh – vielleicht auch vertraglich – einem maßgeblichen Konflikt vorzubeugen, der aus den verschiedenen Interessen von Hochschule und Unternehmen entstehen kann. Die Bewertung der Abschlussarbeit obliegt natürlich – da diese eine universitäre Prüfungsleistung ist – nur dem Betreuer aus der Universität. Da eine Abschlussarbeit ein dynamischer und ergebnisoffener Prozess ist und sich im Laufe viele neue Aspekte zeigen können, kann es natürlich auch passieren, dass der Betreuer der Universität die Abschlussarbeit in eine bestimmte Richtung lenken möchte, die Firma allerdings ein anderes Detail als relevanter betrachtet. Was passiert in diesem Fall? Da am Ende des Tages natürlich eine gute Note für die Abschlussarbeit relevant ist, sollte also im Vorhinein geklärt werden, dass die Freiheit besteht, in bestimmte Richtungen weiter zu forschen, wenn dies von universitärer Seite sinnvoll erscheint. Gleichzeitig ist es in der Praxis natürlich idealerweise so, dass Dein Uni-Betreuer und Dein Betreuer im Unternehmen ständig und offen kommunizieren und somit kaum Diskrepanzen auftreten können. Nichtsdestotrotz: Verträge sind dafür da, dem schlechtesten Szenario vorzubeugen. Also achte darauf, dass dieser Fall im Vertrag klar geklärt ist. Du möchtest nicht zwischen den Stühlen stehen und eine schlechte Note kassieren, nur weil Du der Weisungsbefugnis des Unternehms unterlagst, während Dein Uni-Betreuer einen anderen Weg einschlagen wollte.

In Kürze: Vermeide eine direkte Weisungsbefugnis vom Unternehmen. Der Uni-Betreuer bleibt Dein Hauptansprechpartner.

Gibt es eine Verschlussfrist der Abschlussarbeit und wenn ja wie lange ist diese?

Ein weiteres relevantes Kriterium ist die Verschlussfrist, die einige Firmen von den Studierenden vor der Anfertigung der Abschlussarbeit einfordern. Was bedeutet dies? Man darf die verschriftliche Abschlussarbeit für eine bestimmte Zeit nicht bei anderen Arbeitgebern vorzeigen. Genau wie Firmen oftmals einen Sperrvermerk verlangen, damit die Ergebnisse der praxisnahen Abschlussarbeit nicht direkt in Veröffentlichungen wieder auftauchen, hat die Verschlussfrist zur Folge, dass sich Studierende nur schwerlich bei anderen Firmen bewerben können. Oftmals sind die Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der Firmen, bei denen man sich bewerben möchte, natürlich sehr daran interessiert die Qualifikation des Bewerbers auch anhand eines kurzen Einblicks in die Masterarbeit / Diplomarbeit zu überprüfen. Dies ist – insbesondere da viele Unternehmen eine Verschlussfrist von 2-5 Jahren fordern – nicht möglich. Hier ist also Vorsicht geboten: Eventuell kann eine externe Abschlussarbeit sogar die Möglichkeiten auf dem Jobmarkt einschränken, wenn man seine Abschlussarbeit nicht frei verwenden darf. Umso wichtiger, dies vorab mit dem Unternehmen anzusprechen und zu klären.

In Kürze: Abschlussarbeiten sind ergebnisoffen. Handele gegebenfalls mit der Firma finanzielle Pauschalen aus, für den Fall, dass die Ergebnisse noch lange nach Abgabe der Abschlussarbeit unter Verschluss bleiben sollen.

Gibt es eine Erfindungsvergütung für die Resultate der Abschlussarbeit?

Insbesondere wenn das Thema der Abschlussarbeit in Verbindung mit den Kompetenzen und Fähigkeiten der Studierenden vermuten lassen, dass eine technische Innovation das Resultat der Abschlussarbeit (relevanter für die Masterarbeit, als für die Bachelorarbeit) sein könnte, empfiehlt es sich vorher mit dem Unternehmen zu klären, was in einem solchen Fall passiert. Oftmals ist dies auch eine fertige Klausel im standardisierten Vertragswerk, welches vor dem Beginn einer externen Abschlussarbeit sowieso unterzeichnet wird. In diesem Fall sollte man sich die Zeit nehmen, die Paragraphen genau zu studieren. Ideal sind natürlich die Verträge, die direkt zwischen der Universität und dem Unternehmen geschlossen werden. Dies erspart dem Studierenden viel Verhandlungsstress mit dem Unternehmen.

Wenn dies nicht der Fall ist, so schadet natürlich Selbstbewusstsein bei der Vertragsverhandlung nicht. Wenn es nicht schon im Vertrag steht, kannst Du eventuell einen Festbetrag pro Patentanmeldung oder pro Patenterteilung aushandeln. Dies kann sich in der Kommunikation mit dem Unternehmen sogar positiv auswirken, schließlich drückst Du Deine Zuversicht aus, dass die Abschlussarbeit zu einem gewinnbringenden Resultat führen wird.

In Kürze: Im Idealfall ist der Vertrag zwischen der Universität und dem Unternehmen. Das spart Stress. Wenn nicht: eine Pauschale pro Patentanmeldung- oder Erteilung ist oft im realistischen Verhandlungsspielraum.