So holst du dir für deine Masterarbeit Geld vom Staat zurück

Vielleicht bist du selbst gerade in dieser Situation: Du willst dein Studium mit der perfekten Masterarbeit abschließen. Du hast sogar schon ein super Thema gefunden. Allerdings befürchtest du, dass die Kosten für die Recherche dein Budget weit übersteigen – und ein spendabler Investor ist nicht in Sicht. Von höheren Kosten solltest du dich aber nicht von deinem Wunschthema für die Masterarbeit abbringen lassen. Denn auch wenn du die Finanzierung zunächst selbst schultern musst, kannst du dir fast die kompletten Kosten später vom Staat wieder zurückholen.

 

Alle Studienkosten können von der Steuer abgesetzt werden

Ausgaben im Rahmen einer Zweitausbildung, wozu unter anderem ein Masterstudium gehört, zählen zu den sogenannten Werbungskosten. Werbungskosten können komplett steuerlich geltend gemacht werden. Geld vom Finanzamt gibt es natürlich nur erstattet, wenn bereits Steuern entrichtet wurden. Da viele Studenten noch keine Steuern zahlen, haben sie aber die Möglichkeit, einen Verlustvortrag zu machen.

Bei einem Verlustvortrag werden dem Finanzamt jährlich im Rahmen einer Steuererklärung alle Studienkosten (= Verluste) mitgeteilt. Das Finanzamt merkt sich die angegebenen Verluste solange, bis Studierende ins Berufsleben einsteigen. Werden das erste Mal Steuern gezahlt, verrechnet das Finanzamt automatisch die vorgetragenen Studienkosten. Im Ergebnis darfst du dich dann über eine ordentliche Steuererstattung freuen.

 

Diese Studienkosten kannst du steuerlich geltend machen

Wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, dass bestimmte Ausgaben zu Studienzwecken getätigt wurden, erkennt das Finanzamt diese problemlos als Werbungskosten an. Klassische Studienkosten sind zum Beispiel:

 

  • Semesterbeiträge oder Studiengebühren
  • Kosten für Auslandssemester oder Praktika
  • Exkursionen und andere Studienfahrten
  • Fahrten zur Uni, Bibliothek oder zum Nebenjob
  • Fachliteratur
  • Laptop, Drucker & Co.
  • Arbeitsmittel wie Schreibutensilien, Ordner etc.
  • Kosten bei einem Umzug in die Universitätsstadt
  • Seminar- oder Abschlussarbeiten

 

Diese Kosten können bei der Masterarbeit zurückgeholt werden

Da die Masterarbeit fast immer notwendiger Bestandteil des Studiums ist, können hier sehr viele Kosten von der Steuer abgesetzt bzw. ein Verlustvortrag gemacht werden. Zu den absetzbaren Kosten gehören:

 

  • Fachliteratur und Fachmagazine
  • Reisekosten: Musst du im Rahmen der Recherche längere Reisen oder auch nur Tagestrips unternehmen, kannst du bei Vorlage von Flug- und Bahntickets die Kosten voll geltend machen. Alternativ kannst du, bspw. wenn du dein eigenes Auto nutzt oder keine Belege mehr hast, einfach die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer nutzen.
  • Übernachtungen: Für Hotelübernachtungen bekommst du ebenfalls bei Vorlage entsprechender Nachweise die Kosten erstattet, sofern sich diese in einem vertretbaren Rahmen bewegen (die Präsidentensuite im Luxushotel für 3.000 Euro die Nacht kannst du leider nicht absetzen).
  • Verpflegungsmehraufwand: Für jeden Tag Abwesenheit von deinem Wohnort kannst du eine Verpflegungspauschale in Höhe von 24 Euro einfordern. Bei Reisen ins Ausland kann die Pauschale um ein Vielfaches höher liegen.
  • Job als WerkstudentIn: Schreibst du die Masterarbeit in bzw. über ein Unternehmen, sind Fahrten zu deiner Arbeitsstelle absetzbar. Stellt dir der Arbeitgeber kein oder kein ausreichendes Budget für die Masterarbeit, dann kannst du natürlich auch die o.g. Kosten geltend machen.
  • Drucken & Binden der Abschlussarbeit: Ist dein Werk schließlich fertig, kannst du auch die Druckkosten sowie das Binden der Masterarbeit absetzen.

 

So erstellst du eine Steuererklärung für dein Masterstudium

Sehr einfach und ohne viel Zeitaufwand kannst du eine Steuererklärung über die Plattform studentensteuererklärung.de machen. Ein eigens für Studierende und ehemalige Studierende entwickeltes Steuer-Tool führt dich Schritt für Schritt durch deine Erklärung und zeigt dir auf, welche Kosten du alles absetzen kannst. Tipps und Hilfen stellen sicher, dass keine wichtigen Angaben vergessen werden und eine möglichst hohe Steuererstattung erreicht werden kann.

 

Momentan ist die Steuererklärung für ein Masterstudium noch bis zu sieben Jahre rückwirkend möglich. Das heißt, auch wenn du dein Studium schon abgeschlossen hast, kannst du immer noch deine Studienkosten zurückfordern. Diese Frist könnte aber schon in 2017 auf nur noch vier Jahre reduziert werden.

Der Staat bietet verschiedene finanzielle Unterstützungen wie das BAföG, Stipendien, Bildungskredite und Förderprogramme an, um Studierende bei der Finanzierung ihrer Masterarbeit zu unterstützen.

BAföG-Berechtigte sind in erster Linie Studierende, die sich in einer förderungsfähigen Ausbildung befinden. Die Förderungshöchstdauer und andere Voraussetzungen variieren je nach persönlicher Situation.

Neben dem BAföG stehen Studierenden auch Stipendien von verschiedenen Stiftungen, Bildungskredite von Banken und Förderprogramme von Hochschulen als Alternativen zur Verfügung. Jede Option hat ihre eigenen Bedingungen und Vorzüge.